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Welche Grundlagen gelten für die Hirntoddiagnostik in der Schweiz?
Wissenschaftlicher Artikel/Review - 30.12.2015
Hägele-Link Stefan
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Kurzbeschreibung/Zielsetzung
Am 01. Juli 2007 trat das Transplantationsgesetz in Kraft womit die Schweiz erstmals über eine umfassende Bundesregelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin verfügte. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Organe, Gewebe oder Zellen zu Transplantationszwecken verwendet werden dürfen. Voraussetzung für die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen einer verstorbenen Person ist die Feststellung des Todes, wofür medizinisch ethische Richtlinien von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) formuliert und vom Senat der SAMW 2011 genehmigt wurden. Diese Richtlinien können unter www.samw.ch/de/Ethik/Richtlinien abgerufen und nachgelesen werden. Nach der sog. Erweiterten Zustimmungsregelung dürfen nach der Feststellung des Todes Organe entnommen werden, wenn eine Einwilligung des Spenders oder vertretungsberechtigter Dritter vorliegt.
Ziel dieser Übersicht ist die Darstellung der in der Schweiz geltenden Grundlagen für die Diagnose eines Hirntodes.