Projekt

Untersuchung des Einfluss der Haarprobenahme zur Qualitätssicherung in der Haaranalytik

Automatisch geschlossen · 2012 bis 2012

Art
Klinische Forschung
Reichweite
Monozentrisch am KSSG
Bereiche
Status
Automatisch geschlossen
Start
2012
Ende
2012
Finanzierungsart
Eigenfinanzierung
Kurzbeschreibung/Zielsetzung

Haaranalytik ist ein etabliertes Tool zum Nachweis des Konsums psychotroper Substanzen und Alkohol über einen längeren Zeitraum - auch noch mehrere Monate nach Einnahme der entsprechenden Substanzen. In der Schweiz findet die Haaranalytik überwiegend Anwendung im Zusammenhang mit der Fahreignungsabklärung und dem Abstinenzbeleg über einen Zeitraum von Jahren zur Wiedererlangung des Führerausweises. Am IRM St. Gallen wird Haaranalytik mit einer nach ISO 17025 akkreditierten Methode durchgeführt. Durchschnittlich werden für die Jahre 2010 und 2011 etwa 1700 Abstinenzkontrollen und etwa 940 Drogenanalysen durch-geführt.
Nach einem einfachen Inkorporationsmodell geht man davon aus, dass die Substanzen nach der Einnahme über die Blutbahn in die Haarwurzel eingebaut werden. Da das Haar in der Wachstumsphase (anagene Phase) ständig wächst, erhält man eine zeitliche Aufzeichnung des Konsums. Der untersuchte Zeitraum wird durch die Haarlänge definiert, wobei man in der Forensik von einem linearen Durchschnittswachstum des Kopfhaars von ca. 1 cm im Monat ausgeht. Für den untersuchten Zeitraum, der durch die untersuchte Haarlänge vorgegeben ist, kann die Menge der eingelagerten Substanzen über den durchschnittlichen Konsum Auskunft geben. Hingegen kann keine Aussage über die zeitliche Verteilung der einzelnen Konsumereignisse innerhalb des überprüften Zeitraums noch über deren Einzeldosen gemacht werden. Entsprechend den allgemeinen Richtlinien muss jeweils eine a- und b-Probe entnommen werden, wobei die b-Probe asserviert wird und ggf. bei Rückfragen für eine Bestätigungsanalyse eingesetzt werden kann. Gemäss Literatur und den allgemeinen Empfehlungen von Fachgesellschaften sollten die Haare vertex oder occipital am Hinterkopf dicht über der Kopfhaut abgeschnitten werden. Der kopfnahe Teil muss gekennzeichnet sein. Über die Menge der zu entnehmenden Haare findet man ungenaue und teils widersprüchliche Angaben (z.B. ausreichende Menge), Bleistift-dick, Bleistiftminen-dick) oder auch Massenangaben (mind 30 mg), mind. 200 mg). Eine systematische Untersuchung für eine hierfür notwen-dige Mindestmenge ist uns nicht bekannt.