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Fataler Verlauf einer Koronarintervention
Presentation - Aug 3, 2017
Kissling Steffen, Blum Simon, Thalhammer Isabel, Hausmann Roland
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Hintergrund. Die interventionelle Kardiologie hat die Überlebenschancen bei akutem Myokardinfarkt deutlich erhöht. Die Komplikationsrate bei Koronarinterventionen mit Stentimplantation ist gering. Die Häufigkeit eines Stentabgangs während der Intervention mit konsekutiver Embolie liegt nach Daten großer Metaanalysen bei 0,29–5 %. Während ein Großteil der Stents erfolgreich geborgen werden kann (bis zu 66 %), sind in bis zu 20 % der Fälle schwerwiegende Komplikationen beschrieben. Zerebrovaskuläre
Ereignisse sind dabei ein sehr seltenes Phänomen.
Fallbericht. Eine 56-jährige Frau mit Myokardinfarkt (NSTEMI) wurde
einer notfallmäßigen Koronarintervention unterzogen. In der Koronarangiographie zeigte sich eine langstreckige Stenose der A. coronaria dextra, die nach Ballondilatation mit insgesamt vier medikamentenbeschichteten Stents versorgt wurde. Während der ostiumnahen Implantation kam es zum Verlust eines Stents, der in weiterer Folge in der linken A. vertebralis aufgefunden wurde. Nach erfolglosen Bergungsversuchen ist der Stent unter Anwendung der „Stent-in-Stent“-Technik mit zwei weiteren, gleichartigen Stents im Übergangsbereich der A. vertebralis zur A. basilaris implantiert worden. In einer anschließenden CT-Untersuchung zeigte sich eine großvolumige Subarachnoidalblutung im Bereich der A. basilaris.
Die Patientin verstarb wenige Tage später trotz intensivmedizinischer
Behandlung.
Bei der Autopsie und den feingeweblichen Untersuchungen ließ sich ein
subakuter Myokardinfarkt im Versorgungsgebiet der mit Stents versorgten
rechten Herzkranzarterie nachvollziehen. Zum anderen waren eine ausgeprägte
Unterblutung der weichen Hirnhäute im Hirnbasisbereich mit
Einbruch in das Kammersystem, Einblutungen in die Hirnbasiskerne, Einblutungen
in das Kleinhirn und ein begleitendes Hirnödem nachweisbar.
Ursächlich dafür war ein umschriebener Wanddefekt der A. basilaris im
Bereich der Stents, der ohne Zweifel auf die Intervention zurückzuführen
war. Daher ergab sich von Seiten der Staatsanwaltschaft die Frage, ob Indikation
und Durchführung des „Bergeversuchs“ und die folgende Intervention
im Hirnbasisbereich den Regeln der ärztlichen Kunst entsprachen.
In der Fallvorstellung werden interdisziplinäre Aspekte der Behandlungsfehlerbegutachtung
beleuchtet.